Wir kennen die Herausforderungen!
Unser Service für Hotels, Gastro & Pflegeeinrichtungen
So profitieren Sie von unserer Full-Service Vermittlung:
Detaillierte Bedarfsanalyse
Individuelle Beratung & Anforderungsprofil-Erstellung
Beratung zu Vertragsarten (Festanstellung, Saison, kurzfristig etc.)
Gezielte Bewerberrecherche
Nutzung eigener Bewerberdatenbanken
Internationales Recruiting-Netzwerk
Active Sourcing & Direktansprache
Vorselektion & Qualifikationsprüfung
Sichtung & Vorauswahl der Bewerber
Lebenslauf-Check & Referenzprüfung
Sprachtests & Soft-Skill-Abgleich (falls gewünscht)
Persönliche Interviews
Vorab-Gespräche per Video oder Telefon
Erster Kultur- & Team-Fit-Check
Professionelle Bewerberpräsentation
Übermittlung eines vollständigen Kandidatenprofils inkl. Lebenslauf, Zeugnissen & Motivationsschreiben, Bewerber-Video
Organisation von Vorstellungsgesprächen
Terminabstimmung & Koordination
Unterstützung bei virtuellen oder persönlichen Treffen
Unterstützung bei Vertragsabwicklung
Beratung bei Vertragsgestaltung & Vergütung
Begleitung des gesamten Onboarding-Prozesses
Betreuung nach der Vermittlung
Follow-Up nach Arbeitsbeginn
Unterstützung bei Integration & eventuellem Kultur-Coaching
Transparente Kosten
Festpreispaket — Keine versteckten Gebühren
Diskretion & Professionalität
vertrauliche Behandlung aller Bewerbungen & Unternehmensinformationen
Für unsere Kunden
Unser Qualitätsversprechen für Ihre erfolgreiche Personalvermittlung in der Hotellerie und Gastronomie:
- umfassende Auswahl an qualifizierten Kandidaten, die sorgfältig nach Ihren Anforderungen ausgewählt wurden
- persönliche Betreuung, die transparent, zuverlässig und stets auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist
- umfangreiche Auswahl von Fachkräften, Pre-Screening
- kompetenter Ansprechpartner mit persönlichem Support auch außerhalb der Bürozeiten
Für Bewerber:InNEN
Unser Qualitätsversprechen für Bewerber:innen einer Ausbildungsstelle in der Hotellerie und Gastronomie oder in der Pflege:
- tolle Partnerhotels & Pflegeeinrichtungen in einer reizvollen Landschaft (Region Allgäu-Bodensee in Süddeutschland)
- eine Begleitung durch Kooperationpartner-Agentur im Heimatland und nach Anreise intensive Betreuung durch unsere Agentur vor Ort
- Relocation Service — Orientation Tour und Hilfe bei Papierkram (Einwohnermeldeamt, Ausländerbehörde, Mietvertrag, GEZ, Bankkonto, Handykarte etc.)
- kompetenter Ansprechpartner mit persönlichem Support auch außerhalb der Bürozeiten
Wir vermitteln neben Azubis
auch Fachkräfte!
Wenn Sie keinen Azubi einstellen möchten, sondern Interesse an einer Fachkraft haben, ist eine Anstellung als Fachkraft zu den folgenden Konditionen möglich:

Sonderregelung bei berufspraktischer Erfahrung:
Die Beschäftigung von Personen mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung wurde erweitert. Die neue Regelung gilt nun für alle nicht-reglementierten Berufe in allen Branchen. Die Anforderung an Personen mit berufspraktischer Erfahrung ist, dass sie einen Berufs- oder Hochschulabschluss, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, vorweisen können. Im Falle eines Berufsabschlusses ist eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich. Alternativ zu einem staatlich anerkannten Abschluss ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Abschluss einer deutschen Auslandshandelskammer ausreichend. Zudem sind mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorausgesetzt. Die formale Anerkennung des Abschlusses in Deutschland ist nicht erforderlich. Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 43.470 Euro (Jahr 2025) zusichern, bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Tarifgebunden kann ein Arbeitgeber nach § 3 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz sein, oder wenn er unter einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach § 5 Tarifvertragsgesetz fällt. Der Tarifvertrag muss zudem explizit (auch) die Bezahlung regeln.
Quelle: https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz?gad_source=1&gad_campaignid=21066310517&gbraid=0AAAAAoP6SwXHNrmS-6zc-ULD9KFIK-z9d&gclid=Cj0KCQjwoZbBBhDCARIsAOqMEZVNtSeMKfyb5AGeRdmCLxugNc5HrBWFN1QswLZQtEFotMy2iZ3Egl4aAiqiEALw_wcB
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Dieses Verfahren ist nicht immer nötig, aber bei Drittstaaten mit extrem langer Terminvergabefrist in den Botschaften, wie in Tunesien, wo Bewerber bis zu 2 Jahre auf einen Termin warten, ist es zwingend nötig, dies auch bei den AZUBI Verträgen durchzuführen.
Prinzipiell ist hier zu beachten: Gebühren von Ausländerbehörden sind IMMER vom Arbeitgeber zu tragen und nicht in unserer Vermittlungsgebühr inkludiert.
Downloads
Alles Wichtige in Kürze zum Download
Useful Links
Anbei eine Linksammlung aus dem Arbeitsalltag unserer Personalvermittlungsagentur
Anerkennung in Deutschland
Sie möchten Fachkräfte mit ausländischen Qualifikationen beschäftigen?
Hier gibt es praktische Informationen und Unterstützung.
Make it in Germany
Lassen Sie sich zu Ihren Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, beraten. Die Website unterstützt Sie bei Fragen zu Jobsuche, Visum, Anerkennung und Deutsch lernen.
Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen befasst sich mit der Beurteilung von Fortschritten in den Lernerfolgen bezüglich einer Fremdsprache. Ziel ist, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikate untereinander vergleichbar zu machen und einen Maßstab für den Erwerb von Sprachkenntnissen zu schaffen.
Zeugnisanerkennung in Bayern
Wenn die betreffende Schule oder Hochschule eine Zeugnisanerkennung in Ihrem Fall für den Zugang zur Ausbildung oder zum Studium benötigt, erhalten Sie hierüber eine schriftliche Bestätigung der Schule oder Hochschule. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur mit einer solchen Bestätigung ein Anerkennungsverfahren eröffnen können.
Sie können einen Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle stellen, sofern Sie
Ihren Schulabschluss im Ausland oder in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und
eine bayerische Einrichtung, z. B. eine berufliche Schule oder eine Hochschule, eine Anerkennung von Ihnen fordert und Sie zur Bewertung an unsere Dienststelle verwiesen hat.
Zeugnisanerkennung in Baden-Württemberg
Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft schulische Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden und vergleicht diese mit schulischen Bildungsabschlüssen aus Baden-Württemberg (Hauptschulabschluss, mittlerer Schulabschluss/Realschulabschluss, Fachhochschulreife, Hochschulreife). Am Ende des Verfahrens wird gegebenenfalls eine Bescheinigung über die Anerkennung eines vergleichbaren deutschen Schulabschlusses ausgestellt.
Bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit dient die Bescheinigung ausschließlich zu beruflichen Zwecken, also z.B. zur Aufnahme einer Berufsausbildung oder zum Besuch einer Berufsschule, jedoch nicht zur Aufnahme eines Studiums.
Anerkennung ausländischer Hochschulbildung — anabin
anabin bietet umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Das Portal unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
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Wenn Sie Fragen haben oder sich näher informieren möchten, dann schreiben Sie uns gerne eine Email oder rufen Sie an!